Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen übernommen. Da sich die Versicherer in ihren Angeboten jedoch unterscheiden, empfehle ich Ihnen, rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Grundlage der Abrechnung ist die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Dafür ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Die entsprechenden Formulare dafür können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die schriftliche Beantragung bei Ihrer Beihilfestelle erfolgt nach den fünf Probatorischen Sitzungen, diese sind antragsfrei. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die GOP.
Um die psychotherapeutische Versorgung von Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern, wurde 2018 eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung getroffen, die eine Psychotherapie in einer freien Privatpraxis ermöglicht. Bei einem Therapiewunsch konsultieren Sie vorher Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine passende Kostenübernahmeerklärung (Formblatt San/Bw/0218) aus.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten für eine Verhaltenstherapie als Selbstzahler zu tragen. Die Abrechnung erfolgt dann entsprechend der gültigen GOP. Vorteilhaft für Sie ist bei diesem Vorgehen, dass Sie antragsfrei und sofort mit der Therapie beginnen können. Die Biofeedbackbehandlung ist eine Selbstzahlerleistung.
Interessieren Sie sich für eines meiner Therapieangebote oder haben Sie weitere Fragen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen und klären gemeinsam Ihren Therapiebedarf. Sollten Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, berate und unterstütze ich Sie gern bei der Beantragung der Therapie und bezüglich der Abrechnung.